
„Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen.“
(James Watt, 1736–1819)
Bis zu 75 Prozent der Stromkosten für Beleuchtung in Büros können öffentliche Einrichtungen und Unternehmen einsparen, wenn sie veraltete Beleuchtungsanlagen gegen moderne, energieeffiziente Systeme austauschen. Für ein Unternehmen mit 200 Büroarbeitsplätzen bedeutet das nach unseren Berechnungen eine Kostenreduktion von 13.500 Euro im Jahr
Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung
Investitionen in energieeffiziente Beleuchtung, Klimatisierung oder Lüftung sind in der Regel wirtschaftlich attraktiv, wenn die erzielbaren Kapitalrenditen mit alternativen Investitionsoptionen verglichen werden. Dennoch ist der Einsatz von Eigenkapital ein knappes Gut.
Die Finanzierung energetischer Optimierungsmaßnahmen kann jedoch häufig ohne oder mit einem nur geringen Anteil an Eigenmitteln realisiert werden.
Die finanzielle Belastung lässt sich zum einen verringern durch die Inanspruchnahme öffentlicher Förderprogramme. Zum anderen bieten verschiedene Formen des sogenannten Contracting passende Optionen zur Finanzierung und Unterstützung bei der Umsetzung.
Kommunal Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur (212)
Kleine Zinsen - große Wirkung.
Sie möchten in Ihrer Kommune etwas bewegen, z. B. Gebäude modernisieren und Verkehrswege erneuern? Schulen, Kitas und Sport- oder Schwimmhallen müssen dringend saniert werden? Nutzen Sie das Sonderprogramm mit seinen besonders günstigen Zinskonditionen!
Ihr Kredit kann bis zu 10 Mio. Euro pro Vorhaben betragen. 25 % Eigenanteil sind erforderlich.
Dieser Kredit unterstützt Ihr Unternehmen, wenn es in einem Regionalfördergebiet A oder C investiert.
Nicht gefördert werden Investitionen in Wohnraum (Ausnahme Betreutes Wohnen).
hier:
der Link zum Merkblatt der KfW