Leasing als intelligente Form der Finanzierung von Fahrzeugen ist nicht nur für Neuwagen möglich.
Wir bieten Leasing seit Jahren auch für Oldtimer, Youngtimer und klassische Automobile.
Faire Bedingungen, perfekte Beratung und das Vertrauen unserer Kunden machten uns zu einem führenden Anbieter in diesem individuellen Bereich.
Im betrieblichen Bereich, wenn Sie Unternehmer, Firmeninhaber oder Freiberufler sind haben Sie darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten der Gestaltung in Hinsicht auf Steuern und Kosten.
Der typische Leasingvertrag garantiert neben der Finanzierungsfunktion alle steuerlichen Vorteile auch für einen Oldtimer. Dies gilt für die Ertragssteuer ebenso wie auch mit Blick auf die Steuer für die Privatnutzung des Fahrzeuges (1%-Regelung).
Welche Vorteile bietet das Oldtimer-Leasing?
- Leasingraten sind voll als Betriebskosten absetzbar, das heißt in der G.u.V tauchen diese als Kosten auf, verhalten sich aber bilanzneutral (z.B im Hinblick auf die EK-Quote). Die Firma hat somit ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen und wirkt der Steuerprogression entgegen.
- 1 % Regelung (private Nutzung): Da ein Oldtimer oftmals einen weitaus (damals) niedrigeren Neupreis in Relation zum heutigen Marktwert besitzt, ist auch bei der 1 % Regelung lediglich der ehemalige Bruttolistenpreis anzusetzen.
- Durch Leasing entsteht keine Veränderung der Bilanzrelationen, das heißt die EK-Quote bleibt gleich. Das ist heutzutage im Hinblick auf die Ratingstufen bei den Banken wichtig.
- Bei einem lt. §25 a UstG differenzbesteuerten Fahrzeug (d.h. ohne ausweisbare MwSt., z.B. durch früheren Privatbesitz) kann nach Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug von der Leasingesellschaft ebenfalls wieder ohne MwSt. verkauft werden. Das ist im Hinblick auf eine private Übernahme nach Beendigung der Grundmietzeit besonders interessant.
- Durch Leasing muß die MwSt. vom Leasingnehmer nicht vorfinanziert werden.
- Pay as you earn effect: Die Leasingraten können durch laufende Erträge bezahlt werden.